Optische Kohärenztomographie
Die Optische Kohärenztomographie (OCT) ist ein schmerzfreies und berührungsloses bildgebendes Verfahren zur Erkennung struktureller Veränderungen an der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) und des Sehnervenkopfes (Papille). Durch Schichtaufnahmen können die unterschiedlichen Netzhautschichten in der Tiefe erfasst und analysiert werden.
Was ist eine OCT-Untersuchung?
Welche Erkrankungen können mittels OCT-Untersuchung diagnostiziert werden?
Glaukom / Grüner Star, okuläre Hypertension
Mit der Optischen Kohärenztomographie können die Sehnervenfasern des Sehnervenkopfes präzise untersucht werden. Die erste Untersuchung dient zur Bestandsaufnahme und zeigt an, ob der Sehnerv als regelrecht oder krankhaft einzustufen ist. Hierfür werden die gemessenen Werte mit einer Normaldatenbank verglichen.
Untersucht man den Sehnerven im Verlauf, können auch minimale Veränderungen detektiert werden. Sobald eine Verschlechterung im Sinne einer zunehmenden Verdünnung der Nervenfaserschicht – eine sog. Progression – erkannt wird, sollte eine Therapie begonnen oder eine bestehende Therapie überdacht und ggf. angepasst werden.
Mit der optischen Kohärenztomographie ist die Diagnose des Grünen Stars in einem sehr frühen Stadium möglich. In diesem frühen Stadium sind die Veränderungen für den Patienten noch lange nicht spürbar. Wird durch regelmäßige Kontrolle und ggf. Therapie dafür gesorgt, dass es zu keiner weiteren Progression kommt, kann der Grüne Star meist aufgehalten oder zumindest in seinem Fortschreiten deutlich verlangsamt werden. Durch frühzeitige Diagnose und ggf. Therapie soll Sehbeeinträchtigung verhindert werden.
Weitere Informationen über den Grünen Star / Glaukom oder die sog. Okuläre Hypertension finden Sie hier: Das Glaukom.
Makulaerkrankungen
Die OCT-Untersuchung gilt als weltweiter Goldstandard zur Untersuchung von Erkrankungen der Stelle des schärfsten Sehens (Makula).
Die häufigsten Erkrankungen der Makula sind die altersbedingte Makuladegeneration – AMD und die diabetische Retinopathie.
Sowohl bei der feuchten AMD wie auch beim diabetischen Makulaödem (Schwellung / Flüssigkeitsansammlung in der Makula) oder einem Makulaödem in Folge venöser Gefäßverschlüsse oder Entzündungen dient die OCT-Untersuchung der Detektion und Verlaufsbeurteilung von Flüssigkeit. Sie ist eine unersetzbare Untersuchung im Bereich der Therapiesteuerung intravitrealer Injektionen geworden.
Seltenere Indikationen für die Durchführung einer Makula-OCT-Untersuchung liegen u.a. bei Verdacht auf Makula-Loch (Makulaforamen) oder epiretinale Gliose vor.
Typisches zystoides Makulaödem im Rahmen einer Diabetes bedingten Retinopathie
Feuchte altersbedingte Makuladegeneration
Durchgreifendes Makula-Loch mit kompletter Unterbrechung der Netzhautschichten (Makulaforamen)
Kosten
Die OCT-Untersuchung hat seit ihrer Erfindung in der 1990er-Jahren einen zunehmenden Stellenwert in der Augenheilkunde erlangt. Sie ist heute ein weltweit etabliertes Verfahren und der Goldstandard zur Diagnose und Verlaufskontrolle von Makula- und Sehnervenerkrankungen.
Anders als in anderen Teilen der Welt werden die Kosten für die optische Kohärenztomographie in Deutschland nicht vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Seit 2019 wird die Optische Kohärenztomographie als bildgebendes Verfahren zur Diagnostik und Therapiesteuerung per intravitrealer operativer Medikamenteneingabe (IVOM) im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet. Dies gilt aber leider nur für Patienten mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration und diabetischem Makulaödem. Leider gilt die OCT-Untersuchung bei allen anderen Diagnosen und Indikationen weiterhin als individuelle Gesundheitsleistung.
Sie können die OCT-Untersuchung bei uns als individuelle Gesundheitsleistung erhalten, wenn Ihre Krankenkasse diese Methode der Früherkennung und Verlaufskontrolle nicht übernimmt. Dies ist in der Regel bei gesetzlichen Krankenversicherungen der Fall. Von den privaten Krankenkassen wird die Untersuchung vollumfänglich übernommen.
Sofern durch die Untersuchung eine Erkrankung diagnostiziert wird oder ein Erkrankungsverdacht besteht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die weitere Abklärung und Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.